Hilfe zur Erziehung

Die rechtliche Grundlage für die ‘Hilfe zur Erziehung’ bildet der § 27 des achten Sozialgesetzbuches - dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hierbei arbeiten wir, als freier Jugend- und Familienhilfe Träger im Bereich der ambulanten sozialpädagogischen Hilfe. Unsere Leistung wird in Kooperation mit dem Jugendamt erbracht und finanziert. Unsere Unterstützung kommt zum Einsatz, wenn eine


dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Unser Ziel ist es, durch intensive Unterstützung und Anleitung die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten zu stärken und Krisen zu bewältigen. Im Vordergrund steht dabei immer der Schutz der Kinder und Jugendlichen.

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