Hilfe zur Erziehung
Die rechtliche Grundlage für die ‘Hilfe zur Erziehung’ bildet der § 27 des achten Sozialgesetzbuches - dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hierbei arbeiten wir, als freier Jugend- und Familienhilfe Träger im Bereich der ambulanten sozialpädagogischen Hilfe. Unsere Leistung wird in Kooperation mit dem Jugendamt erbracht und finanziert. Unsere Unterstützung kommt zum Einsatz, wenn eine
dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Unser Ziel ist es, durch intensive Unterstützung und Anleitung die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten zu stärken und Krisen zu bewältigen. Im Vordergrund steht dabei immer der Schutz der Kinder und Jugendlichen.
findus GmbH
Burghofstraße 40
40223 Düsseldorf
0211 / 93 30 122
0175 / 69 18 398
info@findus-jugendhilfe.de